Eine Reise ans Nordkap sollte es werden… beschlossen, bevor Wanda kam. Wanda, der 1,40 Kilo schwere Chihuahua, der mich bereits nach Frankreich und nach Italien begleitet hat, ist mittlerweile „groß“ (2,35 Kilo). Nichtsdestotrotz ist Wanda ein Hund. Um im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern machen es die Skandinavier ein wenig umständlich, wenn man mit Hund reist.
Mit dem Hund nach Dänemark
Das etwas anstrengende Procedere beginnt in Dänemark. Der EU-Heimtierpass ist gefordert, kein Problem, so etwas sollte man haben. Die gültige Tollwutimpfung, die sich nach den Angaben des Impfstoffherstellers richtet, ist Pflicht und die würde ich auf jeden Fall anraten, wenn man mit seinem Hund verreist, egal wohin. Soweit, so gut. Was die Einreise ein wenig mühsam macht, ist das neue dänische Hundegesetz, gültig seit 1.7.2014.
Die Haltung, Zucht und auch Einfuhr von folgenden Hunderassen ist in Dänemark verboten:
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer, kaukasischer und südrussischer Ovtcharka
- Tornjak
- Sarplaninac
Das Schwierige an dieser Sache: das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen – hat man also einen Hund, dessen Herkunft nicht klar ist, so sollte man sich vor einer Reise nach Dänemark überlegen, ob eine der oben genannten Rassen dabei sein könnte. Es obliegt nämlich dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren und zu beweisen, dass keine der gelisteten Rassen „mitgemischt“ ist. Und Achtung: eine Missachtung dieser Gesetzgebung wird mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft sowie mit der Einschläferung des Hundes!
Quelle: https://www.visitdenmark.de/de/daenemark/urlaub-mit-hund-danemark
So weit, so gut – mit Wanda kein Problem. Wanda ist so eindeutig ein Chihuahua, wie ein Hund nur ein Chihuahua sein kann. Trotzdem irgendwie anstrengend, sich durch diese sonderbare Regelung zu denken. Doch da hört es ja nicht auf, wenn man ans Nordkap will.
Mit dem Hund nach Schweden
Mein Plan wäre gewesen, über Dänemark, Schweden und einige Ziele in Finnland ganz oben die norwegische Grenze zu passieren und dann über Norwegen zurück zu reisen. Nächstes Ziel also Schweden. Nach Schweden zu reisen ist einigermaßen einfach, es genügt die Kennzeichnung des Hundes über einen Chip oder eine Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde. Die gültige Tollwutimpfung ist Vorschrift und diese muss im gültigen EU-Haustierpass dokumentiert sein. Und jetzt die etwas eigenartige Sache: Das Tier muss beim Zoll angemeldet werden. Hm, denke ich mir. JEDES MAL wenn ich die Grenze passiere???
Quelle: https://visitsweden.de/hunde-und-andere-haustiere
Mit dem Hund nach Norwegen
Wenn man mit Hund nach Norwegen reisen will, muss dieser einen Chip haben, die Identitätsnummer muss in allen Originaldokumenten angegeben sein – vermutlich ist damit der EU-Heimtierpass gemeint. Die gültige Tollwutimpfung (hier sei noch zur Sicherheit angeführt, dass diese mindestens drei Wochen vor der Einreise stattgefunden haben muss, doch das gilt beim Reisen in Europa generell) wird verlangt, hinzu kommt noch die Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel. Und jetzt kommt das besonders Lustige: die Behandlung muss innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Für den Hund, wohlgemerkt, Katzen sind aus einem unerfindlichen Grund von dieser Regelung ausgenommen. Das bedeutet: ich müsste in Schweden oder Finnland zum Tierarzt, denn ich schaffe es ja nicht innerhalb von fünf Tagen nach Norwegen.
Nachdem ich bezüglich dieser Regelung verwirrt war, habe ich dazu die norwegische Botschaft in Berlin kontaktiert. Frau Gunhild Ingrid Lauvstad Tufte von der norwegischen Botschaft in Berlin schrieb mir zu dieser Frage im Dezember 2017: „Reisende mit Hund, die die Grenze öfter überqueren werden, können alternativ die 28-Tage-Regelung verwenden – dies bedeutet, Ihr Hund muss 2- Mal vor der Einreise innerhalb von 28 Tage den Kur bekommen. Dann können Sie sich mehr Zeit für die Einreise nehmen, oder auch hin- und her über die Grenze zwischen Norwegen und Schweden fahren“.
Nächster hochinteressante Punkt: wie auch bei der Einreise nach Schweden ist das Tier mitsamt Papieren und Impfnachweisen beim Zoll anzumelden.
Achtung, auch in Norwegen sind verschiedene Hunderassen verboten und dürfen nicht einreisen:
- Pit Bull Terrier
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Tosa
- Dogo Argentino
- Tschechoslowakischer Wolfhund
- sowie Mischlinge dieser Rassen und Mischlinge zwischen Hund und Wolf
Quellle: https://www.norway.no/de/germany/dienstleistungen-info/mit-tieren-nach-norwegen
Mit dem Hund nach Finnland
Für die Ein- und Durchreise nach oder durch Finnland wird ein EU-Heimtierausweis und die Mikrochip-Kennzeichnung verlangt, genauso wie die gültige Tollwutimpfung (das bedeutet, wie in allen Ländern, dass die Impfung mindestens vor 21 Tagen erfolgt sein muss, nicht später).
Und auch hier wieder die Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus) mit Praziquantel oder Epsiprantel 24 bis 120 Stunden vor der Einreise, wie in Norwegen. Die Behandlung ist nicht notwendig, wenn der Hund direkt aus England, Irland, Norwegen oder aus Malta einreist.
So. Was aber, wenn der Hund aus Schweden einreist, jedoch – wie oben beschrieben – die Kur im Sinne der 28 Tage Regelung „genossen“ hat??? Dazu werde ich nun noch die finnische Botschaft anschreiben. Die Antwort kam in Form eines links, über den man sich die gesamten Einfuhrregelungen in aller Ruhe durchlesen kann. Und die 28 Tage Regelung wird auch geklärt:
„… the 28-day rule can be applied, if the dog comes from an EU-country or country comparable to an EU-country … The pet has to be treated at least twice before travelling at a maximum interval of 28 days in an EU-country or country comparable to an EU-country and after that regularly at maximum intervals of 28 days for as long as the pet keeps travelling to and from Finland. The last treatment has to be administered in Finland after the travelling has ended… „, so heißt es auf https://www.evira.fi/en/animals/import-and-export/eu-countries-norway-and-switzerland/dogs-cats-and-ferrets/dogs-cats-and-ferrets-eu-countries.
Ist also so, dass man, wenn man länger als 28 Tage unterwegs ist, die Entwurmung immer wieder durchführen muss. Und das muss auch im Hundepass dokumentiert werden. Sollten die Seiten ausgehen, so heißt es, möge man einen zweiten Pass anlegen lassen und alle Dokumente immer mitführen.
Von der Reise ans Nordkap habe ich mittlerweile aber Abstand genommen, einfach, weil ich von Regelungen, Gesetzen und Zollanmeldungen fürs Erste genug habe. Wir fahren nach Schottland. Das befreit zwar nicht von der ollen Zweifachentwurmung, aber wenigstens ist diese nur einmal zu machen. Mehr zur Reise mit dem Hund nach Schottland hier!
Quelle: http://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/einreise-finnland
PS. Das Nordkap ist natürlich nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Mein Nervenkostüm wird irgendwann wieder stärker und diesem Wahnsinn gewachsen sein 😉