Mit dem Hund nach Großbritannien

Letztens habe ich ausführlich über die Reise mit dem Hund nach Skandinavien geschrieben und dass mir das einigermaßen kompliziert erscheint. Gleich vorweg, nach Großbritannien ist es nicht minder kompliziert, doch hat man dann nicht noch drei Ländergrenzen zu passieren, wie das bei der geplanten Reise ans Nordkap gewesen wäre.

Bis 2000 war ein Urlaub mit Hund in Großbritannien mehr oder weniger unmöglich, da jedes Tier vor der Einreise in Quarantäne musste, und das wochenlang. Seit 2000 sind die Einreisebestimmungen gelockert, aber immer noch streng. Obwohl es seit 2014 noch einfacher ist, kann es durchaus sein, dass die Bestimmungen wieder strenger werden, immerhin plant Großbritannien den Ausstieg aus der EU. Wer also mit seinem Hund nach Schottland reisen möchte, sollte das vielleicht noch vor dem Brexit tun. Und so ist auch mein Plan. Doch zurück zu den Einreisebestimmungen:

mit dem Hund nach Groszbritannien: was brauche ich

Gefordert sind:

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung, alles klar, das fordern fast alle Länder
  • eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt), auch verständlich
  • Wie auch in Finnland und Norwegen: die Behandlung gegen Bandwürmer mit einem praziquantelhältigen Präparat frühestens 120 Stunden vor der Einreise. Die Behandlung muss im Pass eingetragen sein, und zwar mit Uhrzeit!!! Diese Behandlung ist nicht notwendig, wenn der Hund direkt aus Finnland, Irland, Malta oder Norwegen einreist.
  • Es gibt Fluggesellschaften, die zusätzlich zu all dem ein Gesundheitszeugnis fordern, solltet Ihr also fliegen wollen, unbedingt bei der Fluggesellschaft abfragen, was sie verlangen!

Achtung, auch in Großbritannien sind verschiedene Hunderassen verboten:

  • Pitbull-Terrier
  • Japanese Tosa
  • Dogo Argentino
  • Fila Braziliero
  • Mischlinge aus diesen Rassen

Quelle: http://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/urlaub-in-grossbritannien

Reise nach Groszbritannien: Vorsicht bei verbotenen Rassen

Wie auch schon in meinem Beitrag „Mit dem Hund nach Skandinavien“ beschrieben, ist dies wirklich ein heißes Thema, wenn man einen Mischling hat. Denn auch diese werden, so nur der leiseste Verdacht besteht, konfisziert und es muss eine richterliche Entscheidung abgewartet werden, ob der Hund als gefährlich eingestuft wird. Solltet Ihr also einen Mischling haben, der den Verdacht auf eine solche Einkreuzung nahe legt, verzichtet lieber auf die Einreise in Länder mit solchen Regelungen, wenn ihr nicht eindeutig nachweisen könnt, dass Euer Hund KEINE Kreuzung mit einer der oben genannten Rassen ist. Sollte das nämlich festgestellt werden, sind die Strafen hoch: bis zu sechs Monate Freiheitsentzug plus der Hund wird eingeschläfert.

Nachdem ich noch keinerlei Berichte zu Behördenwillkür, der hier natürlich Tür und Tor geöffnet ist, gehört habe, will ich niemanden hysterisch machen, aber ich denke, das ist ein Thema, das man beachten sollte.

Mit dem Hund nach Großbritannien – Hier noch ein richtig hilfreicher Link mit den perfekten Reisetipps, zum Beispiel, von wo aus man den besten Blick auf die weißen Klippen von Dover hat.